Wenn ein geliebter Mensch, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr selber im Stande ist, Entscheidungen zu treffen, dann ist das schlimm genug. Wenn dann noch Pflege- oder Heimkosten hinzukommen und das Sozialamt sich ankündigt, ist bei vielen die Verzweiflung groß. Um die entstehenden und entstandenen Kosten zu decken ist oftmals der Verkauf der Immobilie der nächste Schritt. Doch wer hier nicht über das notwendige Wissen verfügt, dem bleiben oft nur Frust und hohe Folgekosten.
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Oftmals scheitert der Verkauf bereits an der ersten Hürde, dem realistischen Verkaufspreis. Je nach Art und Inhalt der vorliegenden Vollmacht, dienen verschiedene Schutzmechanismen dazu, dass dem Betreuten kein finanzieller Nachteil, wie z.B. durch den Verkauf unter Wert, entsteht. Im Fall einer nicht notariell beglaubigten Vollmacht wird der Kaufvertrag dem Betreuungsgericht zur Genehmigung vorgelegt. Hat der Rechtspfleger bedenken bzgl. des Kaufpreises kann ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt werden. Im schlechtesten Fall wird die Genehmigung verweigert und der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Unter Umständen kann auch ein Verfahrenspfleger mit der Wahrnehmung der Interessen des Betreuten beauftragt werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Betreuungsfällen verschiedenster Art konnten wir bisher jeden Verkauf bis zur Genehmigung / Rechtsgültigkeit bringen. Aus diesem Grund vertrauen mittlerweile selbst erfahrene Berufsbetreuer und Betreuungsvereine unseren Dienstleistungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

- Ermittlung eines realistischen und marktgerechten Verkaufspreises
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
- Erstellung von Grundrissen und Berechnungen
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposes
- Objektbesichtigungen
- Prüfung der Bonität der Kaufinteressenten
- Kaufvertragsvorbereitung
- Begründung des Kaufpreises gegenüber Betreuungsgericht
- Besichtigung mit Sachverständigen
- Hausübergabe
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